SiGe Koordination
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Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen |
Grundlagen |
Die Baustellenverordung (BaustellV vom 10.Juni 1998 BGBI. I S. 1283) richtet sich an Sie als Bauherr und Veranlasser des Bauvorhabens und überträgt Ihnen bei der Planung der Ausführung und während der Bauphase folgende neue Pflichten: Vorankündigung bei der Behörde bei größeren Bauvorhaben Bestellung eines Koordinators wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden. Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei größeren Baustellen und bei besonders gefährlichen Arbeiten. Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Architekten, Planer, vorlageberechtigten Bauingenieur oder fragen Sie die zuständige staatliche Behörde (in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) oder Ihren Unfallversicherungsträger. Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns an! |
Schwerpunkte |
Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben. Deshalb ist er zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen sowohl bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens als auch bei der Koordinierung der Bauausführung verpflichtet.
Die Baustellenverordnung ergänzt das deutsche Arbeitsschutzrecht um folgende Pflichten für den Bauherren:
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Ziele |
Die Baustellenverordung (BaustellV vom 10.Juni 1998 BGBI. I S. 1283) dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. |