Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ist durch das Arbeitsschutzgesetz unter § 10 geregelt, wodurch der Arbeitgeber verpflichtet wird, entsprechend der Art seiner Arbeitsstätte und der Tätigkeiten, sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
Bei der Anzahl von Brandschutzhelfern ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten im Unternehmen in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer beinhaltet eine Vielzahl von Themengebieten, welche über die normale Unterweisung an Feuerlöschgeräten (gem. ArbStättVO/VkVO) weit hinausgeht. Diese Fähigkeiten können Sie bei uns in der Schulung zum Brandschutzhelfer erlernen. Wir sensibilisieren die Teilnehmer für den Bereich anlagentechnischer, baulichen und organisatorischen Brandschutz. Sie erhalten Einblick über die aktuellen Rechtsvorschriften, den Aufbau des betrieblichen Brandschutzes, bis hin zum Umgang mit den Feuerlöschgeräten.
Zielgruppe
Betriebe, Unternehmen, Banken, Versicherungen, Betreiber von Geschäfts- oder Warenhäusern,
Krankenhäuser, Pflege- und Altenwohnheime, Beherbergungsbetriebe, Internate und ähnliche Einrichtungen, insbesondere solche, die mehr als 20 Betten haben.
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen,
- Anlagentechnischer Brandschutz,
- Baulicher Brandschutz,
- Organisatorischer Brandschutz,
- Gefahren durch Brände,
- Verhalten im Brandfall,
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen,
- Praktische Übungen.
Dauer der Schulung/Ausbildung
Theorie: 1,5 h
Praxis: nach Gruppengröße
Abschluss
Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Schulungsort
Ab einer Mindestteilnehmeranzahl von 10 Personen bieten wir diese Schulung Vorort bei uns an.
Gerne führen wir die Schulung auch direkt in Ihrem Unternehmen als Inhouse-Schulung durch.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch aktiv beim Thema Brandschutz:
- Stellung des externen Brandschutzbeauftragten,
- Erstellung einer ganzheitlichen Notfallplanung,
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen,
- Erstellung von Brandschutzzuordnungen Teil A, B und C,
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen,
- Durchführung von Evakuierungsübungen,
- Unterweisung der Beschäftigen,
- Begleitung bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten,
- Ausbildung von Brand- und Evakuierungshelfern.
Bei Interesse können Sie sich gerne persönlich bei einem unserer Berater melden, oder Sie hinterlassen uns einfach eine Mail.