Immissionsschutz
Immissionsschutz umfasst Bereiche wie Lärm, Gerüche, Vibrationen, Stäube und Strahlung.
Gesetzliche Forderungen sind sowohl von Unternehmen mit genehmigungbedürftigen Anlagen nach 4. BImSchV, als auch von solchen mit nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen zu erfüllen.
Entsprechend der 5. BImSchV ist für bestimmte Anlagen und Leistungen ein Immissionsschutzbeauftragter zu bestellen.
Dieser hat Aufgaben, wie
- Kontrolle der Einhaltung festgelegter Grenzwerte
- Zusammenarbeit mit Behörden
- Erarbeitung von Optimierungsmaßnahmen
- Überwachung der Genehmigungssituation
- Auslegung von Rechtsvorschriften
- Planung von Störfallmaßnahmen
Wir übernehmen für Sie die Funktion des Immissionsschutzbeauftragten oder projektbezogene Einzelleistungen, wie beispielsweise die Erstellung von Katastern und Genehmigungsanträgen, zur Entlastung Ihrer Stabsstellen und Funktionsträger.